b) Die Nebenbestimmungen des Fachberichts Gewässerschutz finden sich in Ziff. 4 des Fachberichts. Mit Ziff. 4.5 zeigen sich die Beschwerdeführenden ausdrücklich einverstanden, sie führen dazu aus, diese entspreche den Verhältnissen. Zu Ziff. 4.2 machen die Beschwerdeführenden geltend, das Modell «Zustandserfassung der privaten Abwasseranlagen» (ZpA), das auch von der Gemeinde Bolligen angewendet werde, sehe vor, die Zustandsaufnahme sowie allfällige Sanierungsmassnahmen koordiniert durch die Gemeinde ausführen zu lassen. Die Kosten für die Zustandserfassung gingen in der Regel zu Lasten der Gemeinde (allenfalls subventioniert durch den kantonalen Abwasserfonds).