b) Der von den Beschwerdeführenden formulierte Antrag muss daher in Kombination mit den weiteren Ausführungen in der Beschwerde unter der Überschrift «Angaben von Tatsachen und Beweismitteln» gelesen werden. Die Beschwerdeführenden führen darin zunächst aus, die Fragen zum Fachbericht Brandschutz hätten mit dem zuständigen Feueraufseher geklärt werden können. Somit kann davon ausgegangen werden, dass sich die Beschwerde nicht gegen diesen Fachbericht respektive die entsprechenden Nebenbestimmungen wendet. 3. Fachbericht Gewässerschutz