3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde Bolligen beantragt in ihrer Stellungnahme vom 9. Juni 2022 die Abweisung der Beschwerde. Zu dieser Stellungnahme äusserten sich die Beschwerdeführenden mit einer Eingabe vom 20. Januar 2023. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten