1/8 BVD 110/2022/79 die eine Anpassung an gesetzliche Vorschriften erfordern.» Zur Begründung machen die Beschwerdeführenden geltend, die Fachberichte enthielten Bedingungen und Auflagen, die nicht das Projekt beträfen oder über gesetzliche Vorschriften hinausgingen. Denn gemäss Art. 35 Abs. 2 BewD1 würdige die Baubewilligungsbehörde das Ergebnis des Beweisverfahrens frei und könne von den Amts- und Fachberichten der Fachstellen abweichen.