2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 9. Mai 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragten die Neuformulierung von Ziff. 3 (Amts- und Fachberichte) des Gesamtentscheids vom 11. April 2022 wie folgt: «Die nachfolgenden Amts- und Fachberichte bilden Bestandteil dieser Baubewilligung und deren Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) sind einzuhalten, soweit neue Bau- oder Analgenteile erstellt werden oder durch das Projekt veränderte Verhältnisse geschaffen werden,