1. Die Beschwerdeführenden reichten am 6. Januar 2022 bei der Gemeinde Bolligen ein Baugesuch ein für den Ersatz der Heizung mit Heizöl durch eine mit Holzpellets, den Einbau eines Stubenofens und die Änderung der ehemaligen Kleinküche in einen Duschraum auf Parzelle Bolligen Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben gingen keine Einsprachen ein. Mit Gesamtentscheid vom 11. April 2022 erteilte die Gemeinde Bolligen die Baubewilligung. Gleichzeitig verfügte die Gemeinde in Ziff. 3 (Amts- und Fachberichte)