2. Die Beschwerde der Beschwerdeführenden 1 - 4 wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Ziffer IV.2.2 (Auflagen) des Bauentscheids der Gemeinde Langnau i.E. vom 7. April 2022 wird insofern von Amtes wegen angepasst, als die Auflage in Ziffer E.4 des Fachberichts Immissionsschutz des AUE vom 29. September 2021, wonach die Anwendung eines Korrekturfaktors KAA für adaptive Antennen gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021 nicht erlaubt sei, aufgehoben wird. Im Übrigen wird der Bauentscheid vom 7. April 2022 bestätigt.