Gemäss Bundesgerichtsentscheid 1C_506/2023 vom 23. April 2024 ist für die Aufschaltung des Korrekturfaktors eine neue Baubewilligung erforderlich, dies auch dann, wenn die adaptiven Antennen bereits nach einer «Worst- Case-Beurteilung» baubewilligt wurden. Diese bundesgerichtliche Rechtsprechung ist auch ohne entsprechende Auflage zu berücksichtigen, weshalb der neue Bundesgerichtsentscheid kein Grund ist, die Auflage aus dem Fachbericht des AUE, deren Grundlage im Verlaufe des Verfah- 22 Vgl. Bernische Systematische Information Gemeinden (BSIG) Nr. 7/725.1/11.5 vom 28. April 2022