b) Allerdings beantragt das AUE in seiner Stellungnahme vom 7. Juli 2023, aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Veröffentlichung der BSIG vom 28. April 202222 werde die Aufhebung der Auflage 4 seines Fachberichts betreffend die Anwendung des Korrekturfaktors beantragt. Das AUE hat in seinem Fachbericht Immissionsschutz vom 29. September 2021 vier Auflagen formuliert, die aufgrund von Ziff. IV.2.2 in Verbindung mit Ziff. III.2 zweites Lemma des angefochtenen Bauentscheids in die Baubewilligung übernommen wurden. Die vierte dieser Auflagen lautet wie folgt: