Die Zunahmen der Sendeleistungen in die Senderichtung L.________strasse 40 sei nicht so gross, dass mit einer massiven Erhöhung der elektrischen Feldstärke um Faktor 3 oder mehr gerechnet werden müsse, selbst bei Berücksichtigung des neu dazugekommenen 3600 MHz-Frequenzbands. Auf Grund der Abnahmemessungen vom 21. November 2011 und 25. September 2014 könne auf eine Nachberechnung des Standorts L.________strasse 40 verzichtet werden. Bei den OMEN Nr. 2 und 5 verlangt das AUE gemäss Fachbericht Immissionsschutz vom 29. September 2021 Abnahmemessungen.