Die Vollzugsbehörden könnten weder überprüfen, ob die initial eingestellte Antennendia- gramm-Form der bewilligten entspreche, noch ob das Antennendiagramm im laufenden Betrieb abgeändert werde. Ein QS-System müsse zwingend alle Senderichtungen erfassen können, unabhängig davon, ob die Sendeantennen im Rahmen der Prognose wie konventionelle Antennen beurteilt worden seien oder nicht. Schliesslich müssten die rechnerischen Prognosen auf einem umhüllenden Antennendiagramm basieren, welches sämtliche Antennendiagramme einschliessen würde, die im massgebenden Betriebszustand auftreten könnten.