Dies sei mit dem QS-System der Beschwerdegegnerin nicht der Fall. Bei adaptiven Antennen sei die Prüfsituation nicht mit derjenigen von konventionellen vergleichbar. Eine Manipulation der Software zur Erkennung von Prüfsituationen sei ohne weiteres möglich und denkbar. Daher sei das bisherige QS-System der Beschwerdegegnerin untauglich, um Grenzwertüberschreitungen zu erfassen. Der Dieselskandal habe gezeigt, dass bei softwaregesteuerten Anlagen Tests im laufenden Betrieb durch die Behörden ohne Vorankündigung erforderlich seien. Zudem erfolge keine Echtzeitüberwachung, dies stelle ein grosses Gefahrenrisiko dar.