e) Gemäss dem Standortdatenblatt vom 25. Januar 2021 (Revision 1.51) und des Fachberichts Immissionsschutz vom 29. September 2021 erfolgte die rechnerische Beurteilung der Strahlenbelastung der Antennen im vorliegenden Fall entsprechend dem «Worst-Case-Szenario». Diese Berechnungsmethode beinhaltet keinen Korrekturfaktor. Die Strahlung wurde somit im vorliegenden Fall wie bei konventionellen Antennen nach dem maximalen Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung und basierend auf Antennendiagrammen, die für jede Senderichtung den maximal möglichen Antennengewinn berücksichtigen, beurteilt.