Eine derartige Privilegierung lasse sich mit der spezifischen Sendecharakteristik adaptiver Antennen nicht rechtfertigen, es fehle an einer gesetzlichen Grundlage und die Privilegierung sei mit falschen Prämissen begründet. Zudem fehle es auch an einer wissenschaftlichen Grundlage und die Festlegung der Korrekturfaktoren sei technisch nicht nachvollziehbar. Schliesslich sei keine Sicherheitsmarge vorgesehen und die Anwendung dieses Korrekturfaktors werde auch von ärztlicher Seite heftig kritisiert. Mit der Anwendung eines Korrekturfaktors erfolge ein Paradigmenwechsel, der vom Willen des Gesetzgebers so nicht gedeckt sei.