Daher müsse die Kritik am Korrekturfaktor im vorliegenden Verfahren angebracht werden: Mit dem Nachtrag vom 23. Februar 2021 habe das Bundesamt für Umwelt (BAFU) mittels Vollzugshilfe eine Privilegierung adaptiver Antennen einführen wollen, indem ein Korrekturfaktor und eine über sechs Minuten gemittelte Sendeleistung zur Anwendung gelangen dürfe. Eine derartige Privilegierung lasse sich mit der spezifischen Sendecharakteristik adaptiver Antennen nicht rechtfertigen, es fehle an einer gesetzlichen Grundlage und die Privilegierung sei mit falschen Prämissen begründet.