Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Veröffentlichung der BSIG vom 28. April 20223 werde jedoch die Aufhebung der Auflage 4 seines Fachberichts betreffend die Anwendung des Korrekturfaktors beantragt. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 6. Juli 2023, die Beschwerden seien abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Mit Verfügung vom 9. April 2024 gab das Rechtsamt der Beschwerdeführerin 5 die Gelegenheit, sich zu ihrer Beschwerdelegitimation zu äussern. Die Beschwerdeführerin 5 machte von dieser Gelegenheit keinen Gebrauch.