Keine der Parteien liess sich daraufhin vernehmen. Mit Verfügung vom 6. Juni 2023 führte das Rechtsamt den Schriftenwechsel durch und bat zusätzlich das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, eine Stellungnahme zu den beiden Beschwerden einzureichen. Die Gemeinde verzichtete mit Schreiben vom 23. Juni 2023 auf eine Stellungnahme, hält jedoch vollumfänglich an ihrem angefochtenen Bauentscheid fest. Das AUE hat in seiner Stellungnahme vom 7. Juli 2023 insbesondere ausgeführt, seine Beurteilung habe ergeben, dass das Bauvorhaben die Bestimmungen der NISV2 erfülle und mit Auflagen bewilligungsfähig sei.