Stillschweigen gelte als Zustimmung zur Sistierung. Nachdem sich keine der Parteien der Sistierung widersetzte, sistierte das Rechtsamt das Verfahren mit Verfügung vom 7. Juni 2022. Am 14. Februar 2023 erging der Entscheid BGer 1C_100/2021. In diesem Entscheid äusserte sich das Bundesgericht zur Beurteilbarkeit der Strahlenbelastung von Mobilfunkantennen für 5G-Funkdienste. Mit Verfügung vom 27. April 2023 nahm das Rechtsamt daher das Verfahren wieder auf, und bat die Beschwerdeführenden mitzuteilen, ob sie an ihren Beschwerden festhalten wollten oder nicht. Stillschweigen gelte als Festhalten an der Beschwerde. Keine der Parteien liess sich daraufhin vernehmen.