2. Dagegen reichten am 4. Mai 2022 die Beschwerdeführenden 1 - 4 gemeinsam Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen, in Gutheissung der Beschwerde sei die Baubewilligung vom 7. April 2022 aufzuheben. Zudem beantragten sie, das Verfahren sei einstweilen zu sistieren, bis im Verfahren 1C_100/2021 vor Bundesgericht ein Entscheid vorliege. Die Beschwerdeführerin 5 reichte gegen die erteilte Baubewilligung am 5. Mai 2022 Beschwerde bei der BVD ein. Sie führt aus, sie halte an ihrer Einsprache und der Rechtsverwahrung fest und beantragt damit ebenfalls sinngemäss die Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids und die Erteilung des Bauabschlags.