2. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von CHF 12 892.30 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde Münsingen zuständig. 3. Die Verfahrenskosten für das Beschwerdeverfahren von CHF 2200.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von CHF 6037.60 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung