a) Die vorgesehene Mobilfunkanlage inkl. Technikkoffer soll neben einem bestehenden Schafstall in unmittelbarer Nähe der Geleise der Bahnstrecke Bern resp. Worb – Konolfingen errichtet werden. Parallel zu den Geleisen verläuft in diesem Bereich ein (teilweise) eingedoltes Gewässer. Der geplante Standort der Mobilfunkanlage liegt direkt neben diesem Kanal. Die Vorinstanz hat ausgeführt, das Fundament des Antennenmastens und der Technikschrank würden als Überbau des eingedolten Gewässers erstellt. Der Gewässerabstand bemesse sich gestützt auf die Überg-