Es verzichtete aber vorerst auf die Durchführung des Schriftenwechsels und teilte den Beteiligten mit, es beabsichtige, das Verfahren zu sistieren, bis ein Entscheid des Bundesgerichts vorliege, in dem sich dieses zur Beurteilbarkeit der Strahlenbelastung von Mobilfunkantennen für 5G-Funkdienste äussere. Es gab den Beteiligten die Möglichkeit, sich zur beabsichtigten Sistierung zu äussern und führte aus, Stillschweigen gelte als Zustimmung zur Sistierung. Die Beteiligten liessen sich innert Frist nicht vernehmen. Mit Verfügung vom 7. Juni 2022 sistierte das Rechtsamt das Verfahren.