2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 5. Mai 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 5. April 2022, eventualiter sei der Bauentscheid aufzuheben und an die Vorinstanz zum neuen Entscheid zurückzuweisen. Sie machen insbesondere geltend, das Bauvorhaben sei nicht zonenkonform und führe zu unzulässigen Immissionen, zudem sei der Gewässerabstand nicht eingehalten. In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragten sie, das Verfahren sei zu sistieren, bis ein Entscheid des Bundesgerichts im Beschwerdeverfahren 1C_100/2021 vorliege.