1. Das Baugesuch der Beschwerdegegnerin für den Neubau einer Mobilfunkanlage auf Parzelle Münsingen Grundbuchblatt Nr. T.________ vom 30. Januar 2020 ging am 1. April 2020 bei der Gemeinde Münsingen ein. Die Parzelle liegt ausserhalb der Bauzone. Die Mobilfunkanlage ist vor einem bestehenden Schafstall neben der Bahnlinie Bern – Konolfingen und in unmittelbarer 1/8 BVD 110/2022/76