6. Das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne hat folgenden Parteikostenersatz auszurichten: - der Beschwerdeführerin 1 den Betrag von CHF 1314.05 (inkl. Auslagen) - dem Beschwerdeführer 2 den Betrag von CHF 1529.10 (inkl. Auslagen und MWSt). Die Beschwerdegegnerin hat der Beschwerdeführerin 1 Parteikosten im Betrag von CHF 1314.05 (inkl. Auslagen) zu ersetzen. Die Beschwerdeführerin 1 hat der Beschwerdegegnerin Parteikosten im Betrag von CHF 1870.25 (inkl. Auslagen und MWSt) zu ersetzen. Der Beschwerdeführer 2 hat der Beschwerdegegnerin Parteikosten im Betrag von CHF 2805.40 (inkl. Auslagen und MWSt) zu ersetzen. IV. Eröffnung