Die Grundbuchanmeldungen sind der Gemeinde vor Baubeginn unaufgefordert einzureichen. 3. Die Rechtsverwahrung von E.________ wird angemerkt, diejenige von Beatrice Besch gestrichen. Insofern wird der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne vom 7. April 2022 korrigiert. 4. Im Übrigen wird der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne vom 7. April 2022 bestätigt, und die Beschwerden werden abgewiesen.