Insoweit wird die Beschwerde der Beschwerdeführerin 1 gegenstandslos. 2. Auflagen: a) Der Dienstbarkeitsvertrag vom 11. November 2022 betreffend Bepflanzungsbeschränkung (Urschrift Nr. 17204) muss vor Baubeginn im Grundbuch zur Eintragung angemeldet sein (Tagebucheintrag). b) Für die Hauszufahrt ist ein Wegrecht zu Lasten der Parzelle Port Gbbl. Nr. K.________ und zu Gunsten der Parzelle Port Gbbl. Nr. L.________ zu errichten. Der entsprechende Dienstbarkeitsvertrag muss vor Baubeginn im Grundbuch zur Eintragung angemeldet sein (Tagebucheintrag).