Laut den Auflagen des Amtsberichts der Gemeinde müssen die Baustellenzufahrt, Sicherungsmassnahmen etc. vor Baubeginn mit der Gemeinde geregelt werden. Selbstredend ist mit der Gemeinde vor Baubeginn auch der Standort der Baustelleninstallation und der Parkplätze für die Handwerker zu regeln. Wird dafür öffentlicher Grund beansprucht, ist eine Bewilligung für gesteigerten Gemeingebrauch erforderlich.