c) Auch die strassenmässige Erschliessung des Bauvorhabens über die Parzelle Nr. K.________ muss rechtlich sichergestellt sein (Art. 7 BauG i.V.m. Art. 4 BauV). Auch wenn die Parzellen Nr. K.________ und L.________ zurzeit der gleichen Eigentümerin gehören, bedarf es für das Bauvorhaben auf Parzelle Nr. L.________ eines im Grundbuch eingetragenen Wegrechts. Das Wegrecht muss spätestens bei Baubeginn erworben sein (vgl. Art. 4 Abs. 1 Bst. c BauV). Ein entsprechender Dienstbarkeitsvertrag wurde bereits im Amtsbericht der Gemeinde Port vom 1. Februar 2022 verlangt (Ziff. 1.15), aber nicht als Auflage angeordnet.