Die Beschwerdegegnerin reichte am 14. November 2022 einen Dienstbarkeitsvertrag betreffend Bepflanzungsbeschränkung zu Lasten des Grundstücks Port Gbbl. Nr. Q.________ ein. Der jeweilige Grundeigentümer der Parzelle Nr. Q.________ ist damit verpflichtet, auf der bezeichneten Fläche sichteinschränkende Bepflanzungen, die eine maximale Höhe von 0,60 m übersteigen, zu unterlassen.