13/18 BVD 110/2022/75 gemäss Art. 18 GBR sind erfüllt. Der Beizug der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) war nicht geboten. Der entsprechende Beweisantrag wird abgewiesen. 6. Sichtberme beim Strassenanschluss / Wegrecht