Es besteht kein Anlass, von der fachlichen Beurteilung der KDP abzuweichen. Die Zeichnungsberechtigung der Personen, die für den Bericht verantwortlich zeichneten, ist eine KDP-interne Angelegenheit und hier nicht zu überprüfen. Der Garten hat für sich genommen keine Denkmalqualität und ist daher nur in Zusammenhang mit dem Umgebungsschutz der Villa B.________ relevant. Der grosszügige Umschwung der Villa B.________ bleibt auf der Westseite (mehrheitlich) und auf der Strassenseite bestehen. Gemäss der Beurteilung der KDP wird der Umgebungsschutz der Villa B.________ durch das Bauvorhaben nicht verletzt. Ein Bauverbot im südseitigen Gartenteil (neu Parzelle Nr. L.______