Durch die Setzung und Volumetrie werde bedauerlicherweise die noch ungeschmälerte und intakte Nahumgebung der Villa mit dem grosszügigen Aussenraum geschmälert. Dank der Topografie des Grundstücks werde die Wirkung der Villa als Hauptbaukörper trotz des grossen Neubauvolumens nicht in Frage gestellt. Die KDP empfahl, das vorliegende Bauvorhaben zu bewilligen.36 Die KDP hatte sich 2015 dezidiert gegen den Abbruch der Villa B.________ ausgesprochen.37 In ihrer Stellungnahme zur Einstufung vom 13. Januar 2015 hatte sie aber auch festgehalten, eine Verdichtung sei auf dem Areal trotzdem möglich. Dazu eigne sich der südliche Teil der Parzelle.38