e) Aus der Beschreibung im Bauinventar kann nicht abgeleitet werden, dass der Garten für sich ein Baudenkmal wäre. Der vormals parkartige Garten (der inzwischen stark umgestaltet wurde), wird zwar im Bauinventar und im Bericht der EKD erwähnt, aber nur in Bezug auf das Gebäude. Die Gartenanlage (wie sie früher bestand), ist für sich allein kein Baudenkmal; ihre Bedeutung entsteht im Zusammenspiel mit der Villa B.________. Aus der Beschreibung im Bauinventar und der Beurteilung der EKD lässt sich zwar entnehmen, dass die grosszügige Unternehmervilla B.________ einen begrünten Umschwung braucht, mit dem sie in Beziehung steht.