Zum praktisch identisch gestalteten Vorgängerprojekt des vorliegenden Bauvorhabens (die Projektänderung betraf nur die Verschiebung des Gebäudes nach Norden) hielt die EKD fest,30 sie halte an ihrer Analyse und Schlussfolgerung vom 19. Dezember 2016 fest, dass der Garten integral zum Denkmal gehöre und zu erhalten und zu schonen sei. Von einer baulichen Verdichtung sei abzusehen. Das Bauvorhaben stehe in Widerspruch zu ihren im Gutachten gestellten Anträgen, weshalb sie sich nicht dazu äussere.