c) Die Villa B.________ (Stammparzelle Nr. K.________, Waldrain 8) ist im Bauinventar der Gemeinde als erhaltenswertes Baudenkmal und durch Vertrag nach DPG25 als Objekt des kantonalen Inventars (K-Objekt) inventarisiert. Laut Einstufungsbericht der KDP soll sie von erhaltenswert zu schützenswert aufgestuft werden.26 Die vorgesehene Aufstufung ist namentlich der Gestaltung und Ausstattung der Innenräume geschuldet, welche für die KDP anlässlich ihrer Besichtigung 2015 «eine Überraschung» war.27 Die mögliche Aufstufung ist bis heute (noch) nicht erfolgt.