_ nie Gegenstand eines Baubewilligungsverfah- rens22 und ist demnach nicht bewilligt. Die Gemeinde erhielt in diesem Verfahren Kenntnis der geänderten Umgebungsgestaltung auf der Parzelle Nr. K.________. Sie wird von Gesetzes wegen ein baupolizeiliches Verfahren einzuleiten und unter Beizug der KDP durchzuführen haben (vgl. Art. 46 Abs. 1 BauG). 5. Denkmalschutz / Umgebungsschutz