e) Der Vergleich der aktenkundigen Luftaufnahmen zeigt, dass die Umgebung der Villa B.________ (Parzelle Nr. K.________), die ebenfalls im Eigentum der Beschwerdegegnerin steht, in den letzten Jahren erheblich verändert wurde. Gehölze wurden gerodet, es wurden grosse Kiesbzw. Schotterflächen und -böschungen angelegt, in denen in grossen Abständen einige schmale Koniferen gepflanzt sind. Oberhalb der Schotterböschungen wurden namentlich auf der Westseite und Nordseite lange Stützmauern aus Blocksteinen erstellt. Die Änderung der Umgebungsgestaltung erfolgte nicht nur entlang der geplanten Hauszufahrt, sondern namentlich auch strassenseitig, wo sie ins Auge fällt.20