d) Die Gemeinde stimmte den Projektänderungen betreffend Entlüftungsfenster der Einstellhalle und Geländer bei der Spielfläche zu. Die Ausgestaltung des westseitigen Entlüftungsfensters der Einstellhalle wurde in der Projektänderung konkretisiert und auf dem Fassadenplan dargestellt. Mit den Projektänderungen sind nun Absturzsicherungen auf der Betonstützmauer entlang der Zufahrt und auf dem Dach der Einstellhalle vorhanden, die als Kinderspielfläche und Aufenthaltsbereich genutzt wird (vgl. Art. 21 BauG, Art. 57 BauV). Den erhöhten Sicherheitsanforderungen beim Kinderspielplatz (Sandkasten) wird mit dem verlängerten Staketenzaun Rechnung getragen.