Die Profilierung von Bauten und Anlagen auf dem Baugrundstück soll − als Ergänzung der Projektpläne − das Bauvorhaben veranschaulichen (Lage und Dimensionierung; Visualisierungsfunktion). Mit ihrer Publizitätswirkung dient sie auch dem Rechtsschutz (Informations- und Warnfunktion). Mit der Profilierung sollen die äusseren Umrisse der geplanten Bauten und Anlagen im Gelände abgesteckt und kenntlich gemacht werden (vgl. Art. 16 BewD). Es brauchen nicht sämtliche baulichen Einzelheiten ersichtlich zu sein. Es geht nur darum, die für das Erscheinungsbild wesentlichen Abmessungen im Gelände aufzuzeigen.