b) Hinsichtlich der Projektänderung betreffend Geländer vom 17. Januar 2023 rügt die Beschwerdeführerin 1, dass die Baute (Einstellhalle) mit dem massiv erweiterten Geländer nun 4 m hoch sei. Mit dieser Höhe werde es mit einem Abstand von 1,5 m an die Grenze gestellt. Auf dem neu eingereichten Plan fehle die Eintragung des gewachsenen Terrains. Eine Böschung von 50 cm Länge und 1 m Höhenunterschied sei nicht realisierbar und sei nur so dargestellt worden, damit das Untergeschoss als solches durchgehe.