c) Die Durchsicht der Vorakten zeigt, dass die Vorinstanz einige Amts- und Fachberichte vor der Publikation des Baugesuchs und dem Eingang der Einsprachen (am 6. und 7. Januar 2022) eingeholt hatte (z.B. von der Energieberatung Seeland, Elektrizität und Wasserversorgung EWV Port, Amt für Bevölkerungsschutz, Amt für Wasser und Abfall betreffend Erdwärmesonden, Archäologischer Dienst). Andere Amts- und Fachberichte gingen erst ein, nachdem sich die Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführer 2 als Partei im Baubewilligungsverfahren konstituiert hatten. Im Gegensatz zu den beteiligten Behörden haben die Einsprechenden keinen Zugang zu den Dokumenten im eBau.