a) Die Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführer 2 rügen, die Vorinstanz habe Gutachten der EKD eingeholt bzw. aus anderen Verfahren ediert, ohne ihnen davon Kenntnis zu geben. Erst mit dem Gesamtbauentscheid hätten sie von diesen Gutachten erfahren. Zudem sei ihnen der Fachbericht der KDP nicht zugestellt worden. Der Beschwerdeführer 2 rügt weiter, trotz Akteneinsichtsgesuch sei ihm der Amtsbericht des Amts für Umwelt und Energie (AUE) nicht zugänglich gemacht worden.