11. Das Rechtsamt teilte mit, dass aus den Plänen nicht hervorgehe, wie weit das Geländer um den Spielplatz auf der Einstellhalle reiche. Der Sicherheit beim Spielplatz sei Beachtung zu schenken. Die Beschwerdegegnerin erhielt Gelegenheit, sich dazu zu äussern und verbesserte Pläne einzureichen.