9. Das Rechtsamt bat die Beschwerdegegnerin, betreffend Entlüftungsfenster der Einstellhalle verbesserte Projektpläne einzureichen. Zudem gab es der Beschwerdegegnerin Gelegenheit, eine Vereinbarung betreffend Freihaltung des Sichtfeldes beim Strassenanschluss einzureichen. Das Rechtsamt stellte in Aussicht, eine Auflage zu erlassen, dass der Dienstbarkeitsvertrag vor Baubeginn im Grundbuch eingetragen resp. zur Eintragung angemeldet sein müsse.