7. Das Rechtsamt bat die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 24. August 2022, Fragen zur Ausgestaltung der Hauszufahrt und der daran angrenzenden Bereiche zu beantworten und detaillierte Pläne einzureichen. Das Rechtsamt wies darauf hin, dass die Umgebung der Villa B.________ gemäss den zu den Akten erkannten Orthofotos offenbar mit Kiesflächen und Stützmauern umgestaltet worden sei. Die Gemeinde wurde gebeten mitzuteilen, ob eine geänderte Umgebungsgestaltung Gegenstand eines Baubewilligungsverfahrens war und im gegebenen Fall den bewilligten Umgebungsplan einzureichen. Die Gemeinde teilte mit Schreiben vom 12. September 2022 mit, bei der Villa B.______