2. Die Beschwerdegegnerin nahm eine Projektänderung vor. Das geplante 3-Familienhaus wurde um rund 4 m gegen Norden an die Grenze der Parzelle Nr. K.________ verschoben. Bereits am 10. November 2021 reichte die Beschwerdegegnerin bei der Gemeinde das geänderte Baugesuch für den Neubau eines 3-Familienhauses mit Einstellhalle auf Parzelle Port Gbbl. Nr. L.________ ein. Strassenmässig erschlossen wird das Bauvorhaben über das Grundstück Nr. K.________. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführer 2 je Einsprache. Mit Gesamtbauentscheid vom 7. April 2022 erteilte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne die Baubewilligung.