Diese generelle Baubewilligung verfiel allerdings ungenutzt. Im Jahr 2018 wurde der südliche Gartenteil der Parzelle Nr. K.________ abparzelliert und die Parzelle Port Gbbl. Nr. L.________ geschaffen. Am 21. Juli 2021 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne das Baugesuch für den Neubau eines 3-Familienhauses mit Einstellhalle auf dem Grundstück Nr. L.________ (eBau Nummer I.________). Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) hiess die dagegen eingereichte Beschwerde gut und erteilte dem Bauvorhaben wegen Nichteinhalten des grossen Grenzabstands am 1. November 2021 den Bauabschlag.1