sah den Abbruch der Villa B.________ und eine vollständige Neubebauung der Parzelle Nr. K.________ vor. Dieses Baugesuch wurde nach den negativen Beurteilungen der Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) zurückgezogen und vom Regierungsstatthalteramt am 13. April 2017 als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben (bbew 48/2015). Am 5. April 2018 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne das generelle Baugesuch für zwei Zweifamilienhäuser, die im Garten südlich der Villa B.________ vorgesehen waren (bbew 43/2017). Diese generelle Baubewilligung verfiel allerdings ungenutzt.