2. Gegen diese Sistierungsverfügung reichte die Beschwerdeführerin am 2. Mai 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt, die Sistierungsverfügung vom 30. März 2022 sei aufzuheben und die Stadt Biel sei anzuweisen, das Baubewilligungsverfahren fortzuführen. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Stadt Biel beantragt in ihrer Stellungnahme vom 24. Mai 2022 die Abweisung der Beschwerde. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.